Dienstag, 16. August 2011

Kabinett beschließt: Außengastronomie darf eine Stunde länger öffnen


Pressemitteilung vom 16.08.2011 - 14:30 Uhr

Hartmann: „Gastronomen und Besucher profitieren“

Speise- und Schankwirtschaften dürfen ihre Außengastronomie bald täglich bis 24 Uhr betreiben.

Das hat das saarländische Kabinett beschlossen. Die neue Regelung verlängert den zulässigen Zeitraum für den Betrieb der Außengastronomie an Werktagen unter der Woche um eine Stunde. Sie gilt in Kern-, Dorf- und Mischgebieten, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in besonderen Wohngebieten wie etwa dem Sankt Johanner Markt. „Die neue Regelung bietet Gastronomen bessere Verdienstchancen und verbessert das Freizeitangebot“, so Dr. Christoph Hartmann, Minister für Wirtschaft und Wissenschaft. „Die Gastronomie an der Saar ist zudem ein wichtiger Faktor für den Saar-Tourismus. Gleichzeitig garantieren die Vorschriften zur Lärmimmission, dass die Flexibilisierung nicht zur Belastung für Anwohner wird.“
Beibehalten wurde die Befugnis der Gemeinden, durch Verwaltungsakt oder durch Allgemeinverfügung das Ende der Betriebszeit wieder bis auf 22 Uhr vorzuverlegen, wenn dies zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärm geboten ist.
In den übrigen Gebietstypen, also in Kurgebieten, Gebieten für Krankenhäuser und Pflegeanstalten sowie reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten, ist das Ende der Betriebszeit für den Außenausschank wieder um eine Stunde vorverlegt worden. Ist eine Belästigung der Nachbarschaft durch den Außenausschank nach 22 Uhr jedoch nicht zu erwarten, hat die Gemeinde die Befugnis, durch Verwaltungsakt oder durch Allgemeinverfügung das Ende der Betriebszeit auf Antrag auszudehnen.

© Saarland.de - Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft

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