Donnerstag, 11. August 2011

Einhundert Euro für die vermeintliche Freigabe eines Computer





Pressemitteilung vom 11.08.2011 - 13:05 Uhr

Die Polizei warnt vor Erpressung im Internet und gibt Hinweise für Betroffene

Saarbrücken. In den letzten Monaten haben viele Geschädigte (seit April rund 100, täglich steigend) aus dem gesamten Saarland bei der Polizei Anzeige erstattet. Alle Betroffenen wurden Opfer der gleichen Masche. Beim Surfen im Internet öffnete sich ein Pop-Up-Fenster mit dem rechtswidrig verwendeten Logo der "Bundespolizei".

Im Folgenden wurde behauptet, dass von dem benutzen Computer strafbare Handlungen ausgegangen seien. Regelmäßig wurden der Besitz bzw. die Verteilung kinderpornografischen Materials sowie der Versand von E-Mails mit terroristischem Hintergrund in diesem Zusammenhang genannt. Erst nach Zahlung einer "Strafe", in Höhe von 100 Euro, werde der Computer wieder entsperrt. Dazu wurden digitale Bezahldienste gleich mit angeboten. Die Seite konnte nicht mehr geschlossen werden.

Die meisten Geschädigten leisteten keine Zahlung, der materielle Schaden blieb dadurch insgesamt sehr gering. Die Betroffenen hatten immerhin den Aufwand, das Virus-Programm von der Festplatte ihres PC zu entfernen. Hilfe und detaillierte Informationen hierzu bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unter der Telefonnummer 01805-274100 (Die Kosten für einen Anruf betragen 14 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz und maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) und im Internet unter www.bsi-fuer-buerger.de und www.buerger-cert.de/archiv im Artikel "Erpressungsversuche durch Schadsoftware: Verbreitung durch Drive-by-Exploits" unter Extraausgabe "Sicher Informiert" vom 19.04.2011.

Das Erscheinen solcher "Ransomware"-Schadprogramme ist nicht neu. Bereits am 19.05.2011 warnten die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt vor dieser Erpressungsvariante in einer Pressemitteilung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle im Saarland rät die Landespolizeidirektion:

§  Zahlen Sie auf keinen Fall auf solche Weise geforderte Geldbeträge (Eine Zahlung führt auch nicht zur „Freigabe“ ihres PC).

§  Verwenden Sie ein Virenschutzprogramm und aktualisieren Sie es regelmäßig.

§  Betroffene sollten in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten.
Landespolizeidirektion Saarland

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen