Dienstag, 6. Dezember 2011

Verkehrspolizeiinspektion (VPI) zieht Bilanz ihrer Zweiradkontrollen 2011


 

Pressemitteilung vom 06.12.2011 - 14:55 Uhr

Saarbrücken. Wegen des leider noch sehr hohen Anteils der motorisierten Zweiradfahrer am Gesamtunfallgeschehen hatte die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) für das gesamte Saarland die Thematik "Rund um das Zweirad" zu einem ihrer Schwerpunktthemen für das Jahr 2011 gemacht.

Seit April des Jahres kontrollierten die Beamten der VPI in 36 Sondereinsätzen im gesamten Saarland. Die Kontrollen erfassten hauptsächlich solche Strecken, die als Unfallstellen besonders bekannt, oder bei den Bikern wegen ihrer geographischen Attraktivität  vorzugsweise beliebt sind. Auch in diesem Jahr fällt die Bilanz ernüchternd aus, da bei fast jeder Kontrolle beim Fahrer selbst oder an der geführten Maschine etwas zu bemängeln war.

Im Rahmen der Sonderaktion wurden insgesamt rund 1.000 Zweiräder kontrolliert. Es wurden 476 Straftaten festgestellt, wobei hier fast die Hälfte (213) das Fahren ohne Fahrerlaubnis bildete, da durch technische Manipulationen die Fahrzeugart geändert wurde, und deshalb eine höhere Fahrerlaubnisklasse erforderlich wurde. Ansonsten handelte es sich um einen Schnitt quer durch das Verkehrsstrafrecht, angefangen von Fahrten unter Alkohol- (78) und Drogeneinfluss (29), über Versicherungsverstöße (48), Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht (29), bis hin zu Urkundenfälschungen (35).

441 Ordnungswidrigkeiten wurden festgestellt, wobei der mit Abstand größte Teil (224) erwartungsgemäß im Bereich der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lag.  Trauriger Spitzenreiter war ein 43-jähriger Motorradfahrer, der trotz erlaubter 50 km/h die Flughafenstraße in Ensheim mit 157 km/h befuhr (650 Euro Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot).

In 21 Fällen lagen Ordnungswidrigkeiten gegen die 0,5 Promille-Grenze vor. Hier erwartet die Betroffenen ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Der andere Großteil der Ordnungswidrigkeiten lag im Bereich von technischen Verstößen, was in vielen Fällen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führte. In 28 Fällen musste ein Gutachter über die Verkehrssicherheit der Zweiräder urteilen.
Landespolizeidirektion Saarland
Pressestelle

Montag, 28. November 2011

Versuchte Vergewaltigung in Düppenweiler war vorgetäuscht


Pressemitteilung vom 25.11.2011 - 16:55 Uhr

22-Jährige log aus Angst vor Arbeitsplatzverlust

Saarbrücken. Die an Allerheiligen (01.11.2011) von einer 22-jährigen angezeigte versuchte Vergewaltigung war offensichtlich vorgetäuscht.

Die junge Frau wurde in den frühen Morgenstunden an Allerheiligen von einer Anwohnerin der Straße „Herrenschwamm“ in Düppenweiler in völlig verstörten und traumatisierten Zustand in einem Gebüsch aufgefunden.

Aufgrund der glaubhaften Schilderungen der Geschädigten sowie der objektiven Feststellungen (zerrissene Kleidung, Verletzungen im Gesicht) erfolgten Ermittlungen zur Tataufklärung durch Beamte einer bei der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) eingerichteten Ermittlungsgruppe (9 Beamte).

Nach Veröffentlichung eines Phantombildes wurden zahlreiche Hinweise bearbeitet, über 30 Personen vernommen sowie eine Vielzahl von DNA Spuren angelegt und überprüft. Daneben wurden zwei, letztendlich nicht Tatbeteiligte, festgenommen.

Die mutmaßliche Geschädigte, die bei ihrer Version des Tatgeschehens im Zuge mehrerer Vernehmungen blieb, räumte bei einer neuerlichen Vernehmung erst am heutigen Morgen ein, dass sie die angezeigte Tat frei erfunden habe. Als Motiv gab sie an, auf dem Weg zur Arbeit, wie in der Vergangenheit bereits mehrfach geschehen,  erneut einen Kreislaufzusammenbruch erlitten zu haben. Da sie Angst um ihren Arbeitsplatz wegen ihrer gesundheitlichen Probleme habe, inszenierte sie dann die Vergewaltigung.

Die Frau erwarten Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat und Verdacht der falschen Verdächtigung.
Landespolizeidirektion Saarland
Pressestelle
Mainzer Straße 134-136
66121 Saarbrücken

Mittwoch, 16. November 2011

Weitere Festnahme nach Handgranatenexplosion in Saarbrücken-Burbach



Pressemitteilung vom 16.11.2011 - 12:00 Uhr

Hintergründe der Tat bleiben weiter unklar

Ermittler des Landeskriminalamtes haben dieser Tage einen 33-jährigen Mann aus Völklingen festgenommen. Er soll nach bisherigen Erkenntnissen an dem Handgranatenanschlag auf ein Wettbüro in Saarbrücken-Burbach im Mai dieses Jahres mitgewirkt haben.

Bei der Explosion der Handgranate war in der Nacht zum 29. Mai 2011 ein Sachschaden in Höhe von ca. 50.000,- Euro entstanden. Personen waren nicht zu Schaden gekommen. Bereits nach wenigen Tagen konnten die Ermittler der bei der Kriminalpolizeiinspektion eingerichteten Sonderkommission „Wette“ einen 34 Jahre alten Mann aus Saarbrücken festnehmen. Experten der Kriminaltechnik hatten genetische Spuren des Mannes an Fragmenten der explodierten Handgranate nachgewiesen. Der 34-Jährige befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Fahnder des LKA-Dezernates für Organisierte Kriminalität haben im Juni in Anbetracht der besonderen Umstände des Falles die weiteren Ermittlungen übernommen. Vorgestern nahmen sie in einer Gaststätte in Saarbrücken-Burbach einen weiteren Tatverdächtigen fest. Es handelt sich um einen 33-jährigen italienischen Staatsangehörigen aus Völklingen. Der Mann soll nach bisherigen Erkenntnissen den Anschlag gemeinsam mit dem bereits inhaftierten Verdächtigen begangen haben.

Nach seiner Vorführung beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Saarbrücken wurde der 33-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken eingeliefert. Er hat bisher keine Angaben zur Tat gemacht.

Über die Motive, die Antrieb für den Anschlag gewesen sind, liegen den Ermittlern nach wie vor keine Erkenntnisse vor.




Landeskriminalamt Saarland
Pressestelle
Pressemeldung 28/2011
Hellwigstraße 14
66121 Saarbrücken

Sonntag, 6. November 2011

Von schiefen Bildern in einer schrägen Welt

oder: Warum das Bild vom Rettungsschirm falsch gebraucht wird, aber letztendlich doch richtig ist

Nun zeichnet sich die etablierte Journaille in der Vergangenheit nicht eben durch hohe Kritikfreudigkeit aus. Das lässt sich leicht dadurch nachweisen, dass unreflektiert nachgelallt wird, was die Pressestellen von Parteien und Regierungsbehörden auswerfen. Beispiele finden sich beim täglichen Gang durch die Presselandschaft zuhauf und bedürfen keiner weiteren Bebeispielung. Verheerend wird es allerdings, wenn Metaphern unbedacht übernommen und in den allgemeinen Sprachgebrauch eingeführt werden. So geschehen mit dem unsäglichen Rettungsschirm, der in jüngster Vergangenheit immer dann bemüht wird, wenn dem Steuerzahler zum Wohlerhalt einer entmoralisierten und unverschämten Finanzelite in die Tasche gelangt werden soll.

Was genau ist denn ein Rettungsschirm? Ein Rettungsschirm ist mitnichten ein Regenschirm, der aufgespannt wird, wenn Niederschlag droht. Obwohl selbst dieses Bild schiefer hängen würde, als das Bild in dem bekannten Loriot-Sketch, wird es dennoch oft in diesem Sinne gebraucht. Denn oft genug wird hier davon gesprochen, besagten Schirm aufzuspannen, was mit einem Regen- oder Sonnenschirm möglich ist, nicht jedoch mit einem Rettungsschirm.

Dabei dient ein so falsch verstandener Schirm dem Schutz des Feuchtigkeitsphoben, wenn er unverschuldet in ein Unwetter gerät. Von Unverschuldheit kann jedoch im Fall der Banken nicht die Rede sein. Wollte man hier ein Bild bemühen, so dann doch das der Gummistiefel, die der Bauer überstülpt, wenn er durch die eigene (oder Eigenvieh produzierte) Gülle watet. So wäre es denn wünschenswert, dass wenn überhaupt im Falle der Bankenrettung von Gummistiefeln gesprochen werde, zumal dies impliziert, dass sie in der selbst produzierten Scheiße auch selbst umherwaten mögen, im besten Falle mit finanzmarktkonformen Mistgabeln ausgestattet...

Ein Rettungsschirm hingegen dient dazu, einem ungewollten freien Fall Einhalt zu gebieten. Man öffnet ihn vermittels einer Reißleine. Dann nämlich wenn der normale Fallschirm die Öffnung verweigert und man zuvor einen zusätzlichen Rettungsschirm angelegt hat. Der Versuch einen Rettungsschirm erst dann anzulegen, wenn er gebraucht wird, ist zum Scheitern verurteilt. Doch lassen wir dieses Detail vorerst einmal außer Acht und wenden uns lieber der Tatsache zu, dass es im Falle eines Fallschirmsprungs ohnehin schon gegeben ist, dass sich der Springer gewollt in eine Situation erhöhten Risikos begibt. Das sei ihm auch gegönnt - siehe Möllemann -, wenn er dabei nicht Dritte in Gefahr bringt oder gar in Mitleidenschaft zieht.
Im Falle der Bankenrettung ist es jedoch so, dass - wir wollen das Bild des Fallschirmspringers weiter bemühen - der Fallschirmspringer Unbeteiligte arglistig in ein Flugzeug lockt und sie in einer gewissen Höhe ebenso arglistig aus dem Flugzeug stößt. Da die so Getäuschten möglicherweise überhaupt keine Lust verspüren, sich dem Nervenkitzel eines freien Falls hinzugeben, nun aber schonmal in der Luft mit hoher Geschwindigkeit dem Boden entgegensausen - natürlich ohne Fallschirm -, werden sie, die Gesetzte der Physik sind da rigoros, mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Ankunft auf der Erde zerplatzenderweise ihr Leben aushauchen.

Dass die Politik derweil den Fallschirmspringern, die sicher am offenen Schirm in einer weniger lebensgefährlichen Geschwindkeit gen Erdeboden schweben, zur Rettung der aus dem Flieger Geschubsten, einen Rettungschirm dazugeben (verbunden mit einem hohen Aufwand, da - s.o. - der Rettungsschirm ja erst bei Eintritt einer Krisensituation angelegt wird), hilft den frei Fallenden wenig bis gar nicht. Das liegt daran, dass der  Rettungsschirm den Falschen angelegt.  Diejenigen, die sicher am Fallschirm hängen brauchen keinen Rettungsschirm. Eine Einsicht, die - wenn man das Bild einfach mal fertig denkt - offensichtlich ist. In der Realität würde der Versuch einen Herabstürzenden dadurch zu retten, dass man demjenigen, der seinen Sturz verursacht hat, einen Rettungsschirm umhängt, mindestens Unverständnis ernten, wenn nicht eine Einweisung in eine Anstalt für Schwachsinnige für denjenigen zur Folge haben täte, der eine solche Operation vorschlägt.

Dennoch wird diese Metapher starrsinnig von allerwelt benutzt. Zu Entschuldigen ist das für Medienmenschen, deren Werkzeug nicht nur die Vernunft, sondern auch die Sprache sein sollte, nicht. Dass Otto-Normal-Nachrichten-Konsument diese schräge Metapher übernimmt, mag möglicherweise daran liegen, dass der Metapher, eine Wahrheit innewohnt: wie man es auch dreht und wendet, der Weg den man, mit oder ohne Rettungsschirm nimmt, ist der Weg nach unten. 

Abschließend muss festgestellt werden, dass die Metapher vom Rettungsschirm - wenn auch so nicht gemeint - letztendlich doch zutreffend ist... leider!

Vor dem Umgang mit Metaphern muss deshalb gewarnt werden!

jolx 6/11/2011




Dienstag, 18. Oktober 2011

V like Occupy

Remember, remember...

Verkehrskontrolle führte zur Sicherstellung von acht Kilo Heroin


Verkehrskontrolle führte zur Sicherstellung von acht Kilo Heroin




Pressemitteilung vom 18.10.2011 - 15:30 Uhr

35-jähriger Rumäne in Untersuchungshaft

Beamte der Polizeibezirksinspektion Merzig haben am Montagabend im Rahmen einer Verkehrskontrolle acht Kilo Heroin sichergestellt. Der Eigentümer der Drogen wurde festgenommen.

Die Beamten überprüften gegen 19 Uhr auf der Bundesautobahn 8 in Höhe des Pellinger Tunnels den Fahrer eines Audi A 1. Da der 35 Jahre alte rumänische Staatsangehörige aus Bad Dürkheim widersprüchliche Angaben zu dem von ihm genutzten Auto machte, wurden die Merziger Polizisten misstrauisch. Bei einem Blick in den Kofferraum des Mietwagens wurde den Beamten schnell klar, dass sie einen Volltreffer gelandet hatten. Unter einer Decke versteckt lagen dort mehrere Päckchen mit insgesamt acht Kilo Heroin. Der 35-Jährige wurde vorläufig festgenommen.

Rauschgiftfahnder des Landeskriminalamtes Saarland haben die weiteren Ermittlungen übernommen.

Der Festgenommene wurde heute Mittag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Saarbrücken vorgeführt. Nach Erlass eines Haftbefehls erfolgte seine Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken.


Landeskriminalamt Saarland
Pressestelle
Pressemeldung 25/2011
Hellwigstraße 14
66121 Saarbrücken